Mitglied beim KGV kann jedes Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Industrie werden.

Mitglied wird man indem man einem regionalen Gewerbeverein, einem dem KGV angeschlossenen Berufsverband oder beim KGV als Einzelmitglied beitritt.

Auszug aus der KGV-Beitragsordnung (beschlossen an der DV vom 18. Mai 2011 in Lüsslingen-Nennigkofen)  

Kat. I Alleinmeister und Betriebe mit bis zu 4 Mitarbeitern Fr. 105.00
Kat. II Betriebe mit 5 bis 10 Mitarbeitern Fr. 145.00
Kat. III Betriebe mit 11 bis 50 Mitarbeitern Fr. 195.00
Kat. IV Betriebe mit über 50 Mitarbeitern Fr. 325.00
Kat. V Verbandsinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit Fr. 500.00
Kat. VI Ehren-, Frei- und Passivmitglieder der örtlichen Gewerbevereine oder der Berufsverbände (Leser des Wirtschaftsflash) Fr. 20.00
Kat. VII Einzelmitglieder Fr. 220.00
Kat.VIII Einzelmitglieder (Bankinstitute/Versicherungs-Gesellschaften, etc. mit zwei oder mehreren Niederlassungen im Kanton) Fr.1'000.00

 
Im Sinne von Art. 35 der Verbandsstatuten sind die Sektionen zur Bezahlung der Jahresbeiträge verpflichtet. Der Einzug erfolgt primär durch die Berufsverbände.