KGV Newsletter 4/09
NEIN zur Änderung des Sozialgesetzes: Ergänzungsleistungen für Familien
Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband empfiehlt seinen Mitgliedern die kantonale Vorlage vom 17. Mai zur Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen abzulehnen. Die Gründe dafür sind vielfältig.
- Die Vorlage schafft ein neues Sozialwerk mit unabsehbaren Kostenfolgen. Die Schätzungen über die Anzahl betroffener Familien bewegen sich zwischen 1100 und 1800. Damit ist die vom Kanton genannte Kostenschätzung von 14 bis 15 Millionen Franken jährlich fragwürdig. Effektiv dürften die Kosten Jahr für Jahr ansteigen, so wie das bei jeder Sozialversicherung der Fall ist.
- Die Vorlage schafft negative Arbeitsanreize in einem grossen Einkommensbereich. Bei einer vierköpfigen Familie spielt es keine Rolle, ob jemand 50'000 oder 75'000 Franken verdient. Dank der Familien-Ergänzungsleistungen haben alle gleich viel.
- Die Vorlage schafft neue Ungerechtigkeiten. Einer Person, die das gleiche Einkommen selbst erwirtschaftet, wie eine andere unter Einbezug der Familien-Ergänzungsleistungen bleibt unter dem Strich weniger Geld. Die Ergänzungsleistungen sind nämlich steuerfrei.
- Die Vorlage schafft Spielraum für Missbrauch. Es geht nicht um die Frage, ob oder wie viel Missbrauch betrieben wird, sondern dass Missbrauch überhaupt betrieben werden kann. Es darf nicht sein, dass jemand sein Arbeitspensum absichtlich reduzieren kann, um in den Genuss der Ergänzungsleistungen zu kommen. Diese Tatsache bestreiten die Befürworter auch gar nicht, sie messen ihr aber keine allzu grosse Bedeutung bei. Wer so leichtfertig mit Staatsausgaben umspringt, darf sich später nicht über Steuererhöhungen wundern.
- Die Vorlage macht das Sozialwesen noch komplizierter als es schon ist. Von Sozialhilfe, Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen profitieren oft dieselben Leute. Es ist immer weniger klar, wer von welchem Sozialwerk wie unterstützt wird.
- Die Vorlage lässt den Familien das Geld zur freien Verfügung. Die Bezüger von Ergänzungsleistungen können ihr Geld in die Kinder und deren Ausbildung investieren oder auch nicht. Ob teureres Auto, Ferien oder Freizeitvergnügen der Eltern – es besteht keine Gewähr, dass das Geld sinnvoll für die Familien eingesetzt wird. Besser wäre es das Geld direkt in Kinderkrippen, Tagesschulen und Tagesstätten zu investieren.
Diese und weitere Argumente bewogen den KGV sich energisch für ein NEIN am 17. Mai einzusetzen.
Eidgenössische Abstimmungen
Für die beiden auf eidgenössischer Ebene anstehenden Vorlagen übernimmt der KGV die Parolenfassung des Schweizerischen Gewerbeverbands. Die Wiederaufnahme komplementärmedizinischer Heilmittel in die Grundversicherung einerseits, und die Einführung des biometrischen Pass andererseits werden beide zur Annahme empfohlen.



