Arbeitsunfähigkeitszeugnisse
Seit dem 1. Juli 2009 gelten in der Nordwestschweiz neue Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Die wesentliche Änderung betrifft die Aufteilung in ein einfaches Arbeitsunfähigkeitszeugnis, das den Normalfall darstellen wird, und ein detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis, das der Arbeitgeber im Falle einer länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung anfordern kann. Die neuen Dokumente sind aussagekräftiger als die bisherigen Zeugnisse. Vor allem im Falle vom Teilarbeitsunfähigkeit lassen sie präzisere Angaben über den zumutbaren Einsatz des betroffenen Arbeitnehmers zu.
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FAQ zu den neuen Zeugnissen. |
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specimen_einfaches_Zeugnis.pdf Muster (Original als beschreibbares PDF aus Sicherheitsgründen nur für die Ärzteschaft auf den Websites der Ärzteorganisationen zu beziehen) |
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online_Arbeitsplatzbeschrieb.pdf beschreibbares PDF als Grundlage für die Anforderung eines detaillierten Arbeitsunfähigkeitszeugnis |
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specimen_detailliertes_Zeugnis.pdf Muster (Originale aus Sicherheitsgründen nur für die Ärzteschaft auf den Websites der Ärzteorganisationen zu beziehen) |
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Leitlinie zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Krankheit und bei Unfällen (Informationsbroschüre der SIM Swiss Insurance Medicine) |
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nach Unfall und bei Krankheit (Informationsbroschüre der SIM Swiss Insurance Medicine) |
